AVB/ Satzung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und unterliegt somit der Versicherungsaufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks umfassen alle Angaben zu den Leistungsvoraussetzungen, den Wartezeiten für Voll- und Teilrentenansprüche, der Art der Antragstellung, Nachweiserbringung und den Meldepflichten, der Verpfändung, Abtretung und dem Fremdbezug sowie der Verwendung von Überschüssen und zu dem Erfüllungsort.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden von der Mitgliederversammlung der Zusatzversorgungskasse beschlossen und sind auch Bestandteil der Tarifverträge. Sie bedürfen der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Satzung

In der Satzung der Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks finden Sie neben der Verfassung der ZVK, u.a. Regelungen zu dem Geltungsbereich, der Mitgliedschaft, der Aufbringung der Mittel, den Organen des Vereins usw.

Änderungen der Satzung müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden.